Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (EuGH vom 13. November 2019 – C-641/17), dass Kapitalertragsteuer, die auf Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften an ausländische Pensionsfonds erhoben wird, die Kapitalverkehrsfreiheit verletzt, sofern die Situation des ausländischen Pensionsfonds vergleichbar mit einem inländischen Pensionsfonds ist. Diese Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn der ausländische Pensionsfonds den Betrag der erhaltenen Dividende entweder in Anwendung des in seinem Sitzstaat geltenden Rechts oder freiwillig als zukünftige Zahlungsverpflichtungen den Rückstellungen zuweist.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29. November 2019 dem Jahressteuergesetz 2019 („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“) zugestimmt: § 6e Einkommensteuergesetz führt eine Aktivierungspflicht für Fondsetablierungskosten in der Investitionsphase für Personengesellschaftsfonds ein. Die Aktivierungspflicht soll rückwirkend für alle offenen Veranlagungszeiträume gelten. Damit hebelt der Gesetzgeber die seit dem Urteil des Bundesfinanzgerichtshofs vom 26. April 2018 bestehende Möglichkeit, Fondsetablierungskosten bereits in der Investitionsphase als abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln, aus. Mit der Neufassung des Gesetzes ist auch der bisherige Sonderweg einiger Bundesländern nicht mehr befahrbar. Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung im Rahmen Ihrer Tax Compliance.