Rundschreiben

15.03.2019

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Brexit – Übergangsregelungen für regulierte Anleger

Mit Ab­lauf des 29. März 2019 en­det die Mit­glied­schaft des Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reichs Groß­bri­tan­nien und Nord­ir­land in der EU, es sei denn, die EU und das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich ei­ni­gen sich auf ei­ne Ver­län­ge­rung die­ser Frist. Nach dem Aus­tritt oder ge­ge­be­nen­falls dem Ab­lauf ei­ner Über­gangs­frist ist das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich (auch) für fi­nanz­markt­recht­li­che Zwe­cke als Dritt­staat zu be­han­deln. Das wirkt sich un­ter an­de­rem auf die Eig­nung von bri­ti­schen In­vest­ment­ver­mö­gen für deut­sche re­gu­lier­te An­le­ger aus. Durch das Brexit-Steu­er­be­gleit­ge­setz gibt es jetzt Be­stands­schutz für sol­che An­la­gen in bri­ti­sche Fonds, die vor dem Stich­tag ge­tä­tigt wur­den.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
12.03.2019

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Löst die Reduzierung des Luxemburger Körperschaftsteuersatzes eine Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland aus?
Am 5. März 2019 wur­de der Ent­wurf ei­nes Haus­halts­än­de­rungs­ge­setzes (n°7450) ins Lu­xem­bur­ger Par­la­ment ein­ge­bracht. Ei­ne der wich­tigs­ten Maß­nah­men im Be­reich der di­rek­ten Steuern ist die Ab­sen­kung des Kör­per­schaft­steuer­satzes von ak­tuell 26,01 Pro­zent auf 24,94 Pro­zent ab 2019. Da­mit sind Lu­xem­bur­ger Holding Kör­per­schaf­ten ab 2019 als niedrig be­steuer­te Ge­sell­schaf­ten im Sin­ne der deut­schen Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung ein­zu­ord­nen. Dies kann ei­ne Steuer­er­klä­rungs­pflicht für deut­sche In­ves­to­ren aus­lö­sen.
Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
05.03.2019

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Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV nach vorangegangenem Bondstripping steuerfrei nach dem bis 2013 gültigen DBA
Ver­gan­ge­ne Wo­che ver­öffent­lich­te das Fi­nanz­ge­richt Düssel­dorf ei­ne Ent­schei­dung, in der es er­neut Aus­schüt­tun­gen aus ei­ner als Ka­pi­tal­ge­sell­schaft or­ga­ni­sier­ten Luxem­bur­ger SICAV als in Deutsch­land frei­zu­stel­len­de Schach­tel­di­vi­den­den un­ter dem DBA Luxem­burg in der bis 2013 gel­ten­den Fas­sung ein­ord­net (Az. 2 K 3874/15 F). Erst­mals hat­te das Fi­nanz­ge­richt aller­dings in die­sem Ver­fah­ren die Ge­le­gen­heit fest­zu­stel­len, dass dies auch gilt, wenn sich die Aus­schüt­tun­gen aus Er­trä­gen spei­sen, die die SICAV im We­ge des Bond­strip­pings er­zielt hat. Die Fi­nanz­ver­wal­tung hat Re­vi­sion beim Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt (Az. I R 8/19).
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