Mehr als zehn Jahre nach Cadbury Schweppes hatte der Europäische Gerichtshof erneut Gelegenheit, eine nationale Missbrauchsvorschrift auf den Prüfstand zu stellen. Diesmal war Frankreich an der Reihe. Die Franzosen haben eine nationale Missbrauchsvorschrift, die vergleichbar unserem § 50d Absatz 3 Einkommensteuergesetz die Vergünstigungen der Mutter-Tochter Richtlinie in bestimmten Fällen versagt, weil die Vorschrift pauschal von einem unzulässigen „Treaty/Directive Shopping“ ausgeht. Der Europäische Gerichtshof hat erneut pauschalen Missbrauchsvermutungen eine Abfuhr erteilt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21. Juni 2017 (17 U 160/16) festgestellt, dass eine Empfehlung zur Zeichnung von geschlossenen Immobilienfonds gegenüber einer zum Kapitalerhalt verpflichteten gemeinnützigen Stiftung kein Verstoß gegen die Pflicht zur anlegergerechten Beratung darstellt.
MiFID II hat eine Reihe neuer Anforderungen für "Produzenten" von Investment-Produkten und für den "Vertrieb" dieser Produkte geschaffen. Die meisten dieser Anforderungen, die in MiFID umgesetzt werden, stehen im Zusammenhang mit Privatkunden. Allerdings gelten bestimmte Anforderungen auch für professionelle Kunden.