Rundschreiben

26.10.2017

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Wo kein Missbrauch, da kein Ausschluss von Steuervorteilen – Alles eine Frage der Substanz?

Mehr als zehn Jahre nach Cadbury Schweppes hatte der Europäische Gerichtshof erneut Ge­le­genheit, eine nationale Missbrauchsvorschrift auf den Prüfstand zu stellen. Diesmal war Frank­reich an der Reihe. Die Franzosen haben eine nationale Missbrauchsvorschrift, die ver­gleich­bar unserem § 50d Absatz 3 Einkommensteuergesetz die Vergünstigungen der Mutter-Tochter Richtlinie in bestimmten Fällen versagt, weil die Vorschrift pauschal von einem un­zu­läs­sigen „Treaty/Directive Shopping“ ausgeht. Der Europäische Gerichtshof hat erneut pauschalen Missbrauchsvermutungen eine Abfuhr erteilt.

17.10.2017

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OLG Frankfurt am Main zur Anlage einer Stiftung in geschlossene Immobilienfonds

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21. Juni 2017 (17 U 160/16) fest­ge­stellt, dass eine Empfehlung zur Zeichnung von geschlossenen Immobilienfonds ge­gen­über einer zum Kapitalerhalt verpflichteten gemeinnützigen Stiftung kein Verstoß gegen die Pflicht zur anle­ger­ge­rechten Beratung darstellt.

Passt dies zu Ihrem Anleger? Das neue europäische MiFID Template

MiFID II hat eine Reihe neuer Anforderungen für "Produzenten" von Investment-Produkten und für den "Vertrieb" dieser Produkte geschaffen. Die meisten dieser Anforderungen, die in MiFID umgesetzt werden, stehen im Zusammenhang mit Privatkunden. Allerdings gelten bestimmte Anforderungen auch für professionelle Kunden.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
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