Drei Monate nach der mündlichen Verhandlung am 13. Juli 2016 ist vom Bundesfinanzhof nunmehr die Revisionsentscheidung (VIII R 47/13) zum Urteil des FG Nürnberg aus 2013 (5 K 1552/11) veröffentlicht worden. Über das Urteil des FG Nürnberg hatten wir bereits in unserem beleuchtet vom 7. April 2014 berichtet. Wenngleich der BFH den Sachverhalt zur Entscheidung an das FG Nürnberg zurückverwiesen hat, werden in dem Urteil grundlegende Aussagen zur Möglichkeit der steuerneutralen Kapitalrückzahlungen aus Drittländern getroffen, die wir im folgenden für Sie beleuchten.
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Einbringung von Grundstücken in ein Sondervermögen unter der Miteigentumslösung Grunderwerbsteuer auslöst. Das Gericht sagt: Nein! Ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sei nicht gegeben, weil durch den Anleger- und Einbringungsvertrag kein Anspruch auf Übereignung begründet wurde.
Nachdem Anfang September der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) den Vorschlag der EU-Kommission für technische Regulierungsstandards zur PRIIP-Verordnung beanstandet hatte, hat das EU-Parlament am 14. September beschlossen, den Kommissionsvorschlag zurückzuweisen. Die Kommission muss nun einen neuen Vorschlag unter Berücksichtigung der Bedenken des Parlaments machen. Die Anwendung der PRIIP-Verordnung wird deshalb verschoben werden müssen.