Rundschreiben

25.08.2016

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BFH zur Steueranrechnung:­ Veranlassungsprinzip bestimmt Anrechnungsvolumen

Mit Urteil I R 61/14 hat der Bundesfinanzhof am 6. April 2016 entschieden, dass bei der Er­mitt­lung der aus­ländischen Ein­künfte für Zwecke der Steuer­an­rechnung Betriebs­aus­gaben und Be­triebs­ver­mö­gens­minderungen nur von den aus­ländischen Einnahmen abzu­ziehen sind, soweit diese nach dem Ver­an­lassungs­prin­zip ursäch­lich für die Entstehung der Einnahmen sind. Be­steht ein Ver­an­las­sungs­zu­sam­men­hang sowohl zu in­län­dischen als auch zu aus­län­di­schen Ein­künf­ten ist ent­weder eine Zu­ord­nung zu den Ein­nahmen vor­zu­neh­men, zu denen sie nach­weis­lich vor­wie­gend ge­hö­ren oder ent­spre­chend der Höhe der in- und aus­län­di­schen Ein­nah­men auf­zu­tei­len.

In dem vor­lie­gen­den Sach­ver­halt geht es um die Kapital­an­la­ge eines Kran­ken­ver­sicher­ers. Recht­lich war zu ent­schei­den, ob bei der Er­mitt­lung des An­rech­nungs­höchst­be­tra­ges für aus­län­di­sche Steuern die Zu­füh­run­gen zu den ver­siche­rungs­tech­ni­schen Rück­stel­lun­gen ebenso wie die all­ge­mei­nen Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­kosten als Aus­ga­ben an­teilig den aus­lä­ndi­schen Ein­nah­men zu­zu­rech­nen sind und damit die Be­messungs­grund­lage für die An­rechn­ung aus­län­di­scher Steuern min­dern.

09.08.2016

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Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung und Rechtsprechung

Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Än­de­run­gen der EU-Amts­hilfe­richt­linie und von weiteren Maßnahmen gegen Ge­winn­kürzungen und ‑verlagerungen beschlossen. Neben der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie nimmt der Ent­wurf Punkte des OECD BEPS Pro­jek­tes auf und führt Regelungen über einen automatischen In­for­ma­tions­aus­tausch sowie das Country-by-Country Reporting ein. Hierüber werden wir in einem der nächsten beleuchtet be­rich­ten. Diese Aus­gabe beschäftigt sich dagegen mit dem Entwurf, soweit darin die Fin­anz­ver­wal­tung ihre Rechts­auf­fas­sung gegenüber der Recht­sprechung des Bundes­finanz­hofs durch Ge­set­zes­än­de­run­gen absichern möchte. Das betrifft den Fremd­ver­gleichs­grund­satz bei der An­wen­dung von Doppel­­be­­steu­er­ungs­­ab­kommen, die Aushebelung von Doppel­be­steuerungs­ab­kom­men bei Minder­be­steuerung und die ge­­wer­be­­steuer­liche Be­hand­lung von Hin­zu­rech­nungs­be­trä­gen nach dem Außensteuergesetz.

20.07.2016

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Der RAIF kommt!

Das Lux­em­bur­ger Par­la­ment hat das Ge­setz über re­ser­vier­te al­ter­na­tive In­vest­ment­fonds (RAIF) be­schlos­sen. Unser beleuchtet gibt einen Über­blick über Ei­gen­schaf­ten und Vor­tei­le des RAIF.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
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