Rundschreiben

17.02.2016

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Pauschalbesteuerung deutscher Investoren nach § 6 InvStG auch bei Drittstaaten-Fonds unionsrechtswidrig

Mit Urteil vom 17. November 2015 hat der Bundes­finanz­hof (BFH VIII R 27/12) ent­schieden: die Möglich­keit, die Pauschal­besteuerung nach § 6 InvStG zu vermeiden, steht auch An­le­gern von Dritt­staaten­fonds (hier: US-Investment­fonds) zu. Voraussetzung ist der Nach­weis der Be­steuerungs­grund­lagen ent­sprechend § 5 Abs. 1 InvStG. Anders als die Vor­gänger­re­ge­lung in § 18 Abs. 3 AuslInvestmG unter­falle § 6 InvStG nicht der Still­halte­klausel des Ar­ti­kel 64 AEUV und sei da­her an der unions­recht­lich garantierten Kapital­verkehrs­freiheit zu messen.

28.01.2016

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Vorteil: Darlehensverwaltung auch in offenen Spezial-AIF

Das OGAW V-Um­setzungs­gesetz ist vom Bundes­tag mit den vom Finanz­ausschuss vor­ge­schlagenen Änderungen be­schlossen worden. Damit hat der Gesetz­geber ent­schie­den, dass auch die offenen Spezial-AIF weiterhin Dar­lehen re­strukturieren und pro­longieren dürfen.

26.01.2016

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Referentenentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung

Bereits am 24. Juni des letzten Jahres hatten wir Sie mit beleuchtet: „Das geplante Invest­ment­steuer­gesetz und die europäische Union als Rechtsrisiko“ über den Diskussions­entwurf zur Um­gestaltung des Investment­steuer­gesetzes informiert. Am 16. Dezember 2015 ist nun­mehr vom Bundes­finanz­ministerium der Referenten­entwurf für das ent­sprechende Gesetz (das Investment­steuer­reform­gesetz – InvStRefG) veröffentlicht worden, der – zumindest teil­weise – die Ein­gaben der Verbände zum Diskussions­entwurf berücksichtigt. Bereits Anfang Februar soll der Regierungs­entwurf be­schlossen werden und das Gesetz­gebungs­verfahren bis zum Sommer diesen Jahres weitest­gehend ab­ge­schlossen sein. Der enge Zeit­rahmen des Gesetz­gebungs­verfahrens ist letztendlich dafür verantwortlich, dass die im Diskussionsentwurf geplante Einführung einer Besteuerung von Ver­äußerungs­ge­winnen aus sog. Steuer­besitz­beteiligungen an Kapital­gesell­schaften (also aus Beteiligungen von weniger als 10 %) nach § 8b KStG nicht mehr Bestand­teil der Re­form ist. Eine Einigung diesbezüglich im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wurde offen­sicht­lich als so un­wahr­scheinlich er­achtet, dass man diese Thematik aus dem Re­fe­ren­ten­ent­wurf aus­ge­nommen hat. 

Damit Sie die Entwicklung des Gesetz­gebungs­verfahrens und daraus resultierende Änderungen einfach nach­voll­ziehen können, haben wir als Ausgangs­basis eine Lesefassung des Referentenentwurfes mit Begründung erstellt, die Ihnen unter Lesefassungen im Bereich Fachreferenzen auf unserer Internetseite zur Verfügung steht. Die Lesefassung von Gesetzestext nebst Begründung wird entsprechend des Fortgangs des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens fortlaufend aktualisiert, so dass Änderungen nach­voll­zieh­bar sind.

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