Zehn Monate vor Beginn Solvency II ist es soweit: Die neue Anlageverordnung wurde am 6. März 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Angesichts der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens von mehr als sieben Monaten haben wir grundlegendere Änderungen erwartet. Letztlich gibt es Neues nur für die regulierten Private Equity-Fonds und die offenen Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen.
Am 12. Februar 2015 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, in dem Fragen zur Besteuerung von Personen-Investitionsgesellschaften nach § 18 InvStG geklärt werden. Insbesondere wird klargestellt, wer in den Anwendungsbereich des § 18 InvStG fällt und wann verfahrensrechtlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für Personen-Investitionsgesellschaften erforderlich wird.
Nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache van Caster stellt die Regelung zur pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) dar. Denn es ist dem Steuerpflichtigen nicht möglich, die Pauschalbesteuerung durch Beibringung von Nachweisen zu verhindern.
Das Bundesministerium der Finanzen regelt nun, unter welchen Voraussetzungen der Steuerpflichtige selbst eine pauschale Besteuerung verhindern kann. Die nach diesem Schreiben geforderten Voraussetzungen sind hoch.