Am 17. Juni 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine geänderte Fassung ihres „Merkblatts für Anzeigen beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder ausländischen AIF an Privatanleger in der Bundesrepublik Deutschland nach § 320 KAGB" veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat sein Auslegungsschreiben vom 23. April 2014 zum Investmentsteuergesetz durch eine Neufassung vom 4. Juni 2014 ersetzt. Die Neufassung klärt die Frage, in welchem Umfang Investmentfonds Unternehmensbeteiligungen erwerben können und stellt insoweit den Gleichlauf mit dem Aufsichtsrecht wieder her.
Bislang existierten zwei unterschiedlich lange Übergangsfristen für die Anwendbarkeit des Investmentsteuergesetzes auf ausländische Investmentvehikel. Das Bundesfinanzministerium hat nun mit Schreiben vom 22. Mai 2014 die beiden Fristen vereinheitlicht.