Investmentvermögen, die von den Sanktionen aufgrund des Ukraine-Krieges betroffene Vermögenswerte halten, müssen durch deren mangelnde Liquidität entstandene Probleme lösen. Eine Lösung ist die Abtrennung der illiquiden Vermögenswerte in so genannte side pockets. Im Hinblick auf die steuerlichen Folgen der Bildung von side pockets hat das BMF seinen Entwurf für eine Billigkeitsregelung veröffentlicht. Aus unserer Sicht greift das BMF damit zu kurz.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in der vorletzten Woche ihre Erlasse zur Anwendung des § 1 Absatz 2a Grunderwerbsteuergesetz für die Änderung im Gesellschafterbestand bei Personengesellschaften und des § 1 Absatz 2b Grunderwerbsteuergesetz für die Änderung im Gesellschafterbestand bei Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Es gibt Positives und Überraschendes zu vermelden. Einiges aus den Erlassen, insbesondere zu dem neuen Tatbestand für Kapitalgesellschaften, möchten wir hier beleuchten.