Innerhalb Europas ist die Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften von der Umsatzsteuer befreit, so die Richtlinie. Ob die Umsatzsteuerbefreiung auch die Verwaltung von Immobilienfonds betrifft, ist aktuell Gegenstand des Vorlageverfahrens „Fiscale Eenheid X“ (Rs. C-595/13) beim EuGH. Den Schlussanträgen zufolge, wird auch die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien umfasst. Folgt der EuGH diesen Schlussanträgen hat dies Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Asset Management und Property Management Leistungen bei Immobilienfonds.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Änderung ihrer Verwaltungspraxis zu Kreditfonds verlautbart. Bislang durften Fonds in Deutschland nur sehr beschränkt Darlehen vergeben. Nach der neuen Verwaltungspraxis ist jetzt auch die Vergabe – nicht nur der Ankauf der von einer Bank ausgereichten Kredite – zulässig. Das ermöglicht nicht nur die Auflegung echter Kreditfonds unter dem Kapitalanlagegesetzbuch, sondern auch die Kreditvergabe durch ausländische Fonds in Deutschland.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. März ein Schreiben veröffentlicht zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung bei Investmentfonds. Die Prüfung des Tatbestandsmerkmals der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung ist zentrale Voraussetzung für die Einordnung als Investmentfonds gegenüber der Einordnung als Investitionsgesellschaft. Nur wenn keine aktive unternehmerische Bewirtschaftung gegeben ist, kann es sich um einen Investmentfonds handeln.