Mit Schreiben vom 26. April 2022 hat das BMF die Verwaltungsauffassung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 Abgabenordnung überarbeitet. Das Schreiben ersetzt die Vorgängerschreiben aus 2018 und 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Es enthält einige für die Fondsbranche und ihre Anleger gewünschte Klarstellungen.
Am 21. April 2022 hat das Bundesfinanzministerium das seit langem erwartete Schreiben zur Behandlung von Rückzahlungen von Nennkapital und von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Das Ministerium erkennt damit die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an, dass auch bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlung möglich ist. Damit sollten deutschlandweit mittlerweile über Jahre offengehaltene Verfahren nun endgültig ihrer Veranlagung zugeführt werden können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 31. März 2022 einen Entwurf der Neufassung des Merkblattes zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz zur Konsultation veröffentlicht. Wir stellen die geplanten Änderungen vor.