Rundschreiben

28.04.2022

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BMF zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen – Klarstellungen für die Fondsbranche und ihre Anleger

Mit Schrei­ben vom 26. April 2022 hat das BMF die Ver­wal­tungs­auf­fas­sung zu den Mit­tei­lungs­pflich­ten bei Aus­lands­be­zie­hun­gen nach § 138 Ab­satz 2 Ab­ga­ben­ord­nung über­ar­bei­tet. Das Schrei­ben er­setzt die Vor­gän­ger­schrei­ben aus 2018 und 2020 mit Wir­kung zum 1. Januar 2022. Es ent­hält ei­ni­ge für die Fonds­branche und ih­re An­le­ger ge­wünsch­te Klar­stel­lun­gen.